Teilnahmebedingungen

Invit Travel GmbH
weekend4two
Invit Travel GmbH
Hardeggerstrasse 30
3008 Bern
UID: CHE-114.294.765
Handelsregister-Nr: CHE-114.294.765
Weitere Informationen findest du im Impressum oder in den FAQ.

1. Anwendungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele und Verlosungen (Vgl. Ziff. 2) der Invit Travel GmbH (nachstehend „Invit Travel“, „Invit“ oder „weekend4two“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Invit Travel GmbH sind anwendbar. Der Teilnehmer akzeptiert die vorliegenden Teilnahmebedingungen und die AGB durch die Teilnahme am Gewinnspiel.

2. Gewinnspiel

Als Gewinnspiel gelten alle Wettbewerbe und Verlosungen, welche Invit Travel durchführt. Die Verantwortung über die Gewinnspiele obliegt vollumfänglich Invit Travel. Sind weitere Partner am Gewinnspiel beteiligt Bsp. Sponsoring eines Gewinnes), gelten diese lediglich als Kooperationspartner. Ein Kooperationspartner ist seinerseits für die korrekte Einlösung des Gewinnes resp. Erfüllung der versprochenen Leistung verantwortlich.

3. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen.
Die Teilnahme erfolgt je nach Ausgestaltung und Ausschreibung des Gewinnspiels durch Absendung des Formulars mittels Klick auf den Teilnahmebutton, durch Einsendung eines Bildes oder Videos oder durch „Like“ resp. Kommentierung eines Beitrages auf Facebook. Die genauen Teilnahmefristen werden jeweils in der Ausschreibung des Gewinnspiels kommuniziert.
Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass die von ihm gemachten Angaben (insbesondere Name, Vorname, E-Mail) korrekt sind.

4. Ausschluss

Mitarbeiter von Invit Travel oder einem Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Invit Travel behält sich vor, die Teilnahmebedingungen für bestimmte Gewinnspiele zu verändern und weitere Personengruppen ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
Bedient sich ein Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel (insbesondere Bots, Robots, etc.) oder verstösst er gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen, so führt dies zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Invit Travel behält sich das Recht vor, ausgerichtete Gewinne nicht auszuliefern oder nachträglich zurückzufordern.

5. Ziehung und Ausrichtung des Gewinnes

Sofern nicht anders kommuniziert, erfolgt die Ziehung des Gewinners durch Zufall, d.h. Invit Travel lässt den Gewinner durch ein technisches Hilfsmittel ziehen (ohne Einflussnahme von Personen). Invit Travel kann den Gewinner aber auch durch eine interne Jury oder eine Drittperson bestimmen lassen. Invit Travel behält sich Änderungen jederzeit vor und führt keine Korrespondenz über die Details der Gewinnziehung.
Invit Travel benachrichtigt Gewinner innerhalb von maximal 30 Tagen nach Einsendeschluss resp. Ende des Gewinnspiels. Reagiert der Gewinner nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung, so verliert der Gewinner den Anspruch auf den Gewinn.
Hat der Teilnehmer falsche Kontaktangaben gemacht und kann er von Invit Travel nicht kontaktiert werden, so obliegt es dem Gewinner, sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Einsendeschluss resp. Ende des Gewinnspiels bei Invit Travel zu melden. Erfolgt keine Kontaktaufnahme, so verfällt der Gewinn nach Ablauf der Frist.
Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.

6. Promotionen auf Facebook

Für Gewinnspiele auf Facebook ist alleine Invit Travel zuständig. Facebook trägt keine Verantwortung für das Gewinnspiel und ist nicht Anspruchsperson im Bezug auf das Gewinnspiel.

7. Urheberrechtlich geschützte Werke

Umfasst die Teilnahme am Wettbewerb das Hochladen resp. Einsenden von urheberrechtlich geschützten Werken (insbesondere Bilder, Videos, Texten), so dürfen lediglich Werke eingeschickt werden, an welchen der Teilnehmer das uneingeschränkte Nutzungsrecht hat (selber produzierte Werke). Der Teilnehmer muss weiter sicherstellen, dass - sofern weitere Personen auf einem Bild oder Video abgebildet sind - diese Personen Ihr Einverständnis für diese Verwendung (inkl. Publikation gemäss nachstehendem Absatz) gegeben haben. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung hierfür und kann für potentielle Schäden haftbar gemacht werden.
Invit Travel ist berechtigt, im Rahmen eines Gewinnspiels eingesendete und hochgeladene Werke, für eigene Promotionszwecke unbeschränkt und ohne Entschädigungsanspruch zu verwenden, verändern und verbreiten.

8. Datenschutz

Daten, welchem Rahmen des Gewinnspiels gesammelt werden, werden nur soweit nötig an Kooperationspartner weitergeben. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte. 


 

9. Gewährleistung und Haftung

Invit Travel ist bemüht einen reibungslosen und fairen Ablauf der Gewinnspiele sicherzustellen. Es können jedoch Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen bei der Übermittlung von Daten und Informationen entstehen, Gewinnspiele können temporär unterbrochen oder frühzeitig beendet werden und es können Daten verlorengehen. In diesen Fällen besteht kein Haftungsanspruch der Teilnehmer. Invit Travel haftet nicht für Mängel an den von Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Gewinnen oder für Schäden, welche durch die Teilnahme am Gewinnspiel resp. der Einlösung des Gewinnes entstehen.

 

10. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist Bern (Schweiz). Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig und damit unwirksam, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind, in rechtlich zulässiger Weise, so auszulegen bzw. zu ersetzen, wie es dem angestrebten wirtschaftlichen Vertragszweck am ehesten entspricht. Invit Travel behält sich das Recht vor, Teilnahmebedingungen oder / und Teilnahmefristen jederzeit abzuändern.

Stand: November 2013